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Wirtschaftsrecht
07.07.2014
Wirtschaftsrecht
BGH : Befristeter Verzicht des Schuldners auf die Erhebung der Verjährungseinrede

der BGH hat mit Versäumnisbeschluss vom 7.5.2014 - XII ZB 141/13 - entschieden: Ein befristeter Verzicht des Schuldners auf die Erhebung der Verjährungseinrede soll dem Gläubiger im Zweifel nur die gerichtliche Geltendmachung des An-spruchs vor Ablauf der Verzichtsfrist ermöglichen. Eine Auslegungsregel, der Verzicht solle den Gläubiger im Zweifel so stellen, dass sämtliche während der Verzichtsfrist auftretende Tatbestände für eine Hemmung oder einen Neubeginn der Verjährung sich auch auf den Lauf der Verzichtsfrist auswirken, entbehrt der Grundlage.

 

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