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Wirtschaftsrecht
05.09.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Außerordentliches Informationsrecht des Kommanditisten

Der BGH hat mit Beschluss vom 14.6.2016 - II ZB 10/15 - entschieden: Das in § 166 Abs. 3 HGB geregelte außerordentliche Informationsrecht des Kommanditisten ist nicht auf Auskünfte beschränkt, die der Prüfung des Jahresabschlusses dienen oder zum Verständnis des Jahresabschlusses erforderlich sind. Vielmehr erweitert § 166 Abs. 3 HGB das Informationsrecht des Kommanditisten bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch auf Auskünfte über die Geschäftsführung des Komplementärs allgemein und die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen der Gesellschaft.

 

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