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Wirtschaftsrecht
11.01.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Ausgleichspflichtige Unternehmervorteile bei Beendigung des Handelsvertretervertrags auch bei besonders langlebigen Wirtschaftsgütern

Mit Versäumnisurteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 322/09 - hat der BGH entschieden: Auch bei besonders langlebigen Wirtschaftsgütern (hier: Industriefußböden mit einer Haltbarkeit von 25 Jahren) können dem Unternehmer bei Beendigung des Handelsvertretervertrages aus der Geschäftsverbindung ausgleichspflichtige Unternehmervorteile insoweit verbleiben, als mit Folgeaufträgen von expandierenden Unternehmen oder mit Nachbestellungen von Kunden zu rechnen ist, die während der Lebensdauer der bezogenen Produkte außerhalb von Gewährleistungsarbeiten gleich-artiges Material zur Behebung von Schäden benötigen.

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