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Wirtschaftsrecht
07.09.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Ausgangskontrolle von per Telefax zu übermittelnden fristgebundenen Schriftsätzen

Mit Beschluss vom 10.8.2016 – VII ZB 17/16 – hat der BGH entschieden: Zur Ausgangskontrolle von per Telefax zu übermittelnden fristgebundenen Schriftsätzen gehört neben der Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Frist im Fristenkalender nach Übermittlung des Telefaxes erst dann gestrichen werden darf, wenn anhand des Sendeberichts und gegebenenfalls des Inhalts der Akte geprüft worden ist, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist, außerdem die Anordnung, dass am Ende eines jeden Arbeitstags eine Bürokraft damit beauftragt wird zu überprüfen, ob überhaupt ein Sendebericht vorliegt; einer - erneuten - inhaltlichen Überprüfung des Sendeberichts bedarf es bei dieser Erledigungskontrolle hingegen nicht (Anschluss an BGH, Beschluss vom 26. April 2012 - V ZB 45/11 Rn. 12).

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