R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
06.02.2015
Wirtschaftsrecht
BGH : Anspruch des einem unmittelbaren Gesellschafter gleichgestellten Treugebers auf Auskunft über die Namen und Anschriften der anderen Anleger

Mit Urteil vom 16.12.2014 - II ZR 277/13 - hat der BFGH entschieden: Einem mittelbar über einen Treuhänder beteiligten Gesellschafter, der aufgrund der Regelungen im Gesellschafts- und Treuhandvertrag im Innenverhältnis einem unmittelbaren Gesellschafter gleichgestellt ist, steht nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern gegen jeden Mitgesellschafter, der die Auskunft unschwer erteilen kann (hier: den das Anlegerregister führenden Treuhänder), ein Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschriften der anderen Anleger (Treugeber und unmittelbare Gesellschafter) zu.

 

stats