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Steuerrecht
06.09.2012
Steuerrecht
BMF: Vordrucke für Spendenbescheinigungen

Das BMF hat im Schreiben vom 30.8.2012 – IV C 4 – S 2223/07/0018:005 – die überarbeiteten Vordrucke für Spendenbescheinigungen bekannt gemacht. Diese Spendenbescheinigungen müssen bestimmte Informationen enthalten, damit die Spende zum Abzug zugelassen wird. Dabei werden bei Sachzuwendungen vom FA umfangreichere Angaben erbeten als bei Geldzuwendungen. Die verbindlichen Muster für Spendenbescheinigungen sind im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung abrufbar. Gemeinnützige Organisationen können diesen Service ab sofort nutzen und dort direkt im Portal Bescheinigungen für ihre Spender erstellen. Die fertige Spendenbescheinigung muss dann nur noch mit der Unterschrift des Vertreters der gemeinnützigen Organisation versehen und dem Spender übermittelt werden. (Newsletter BMF vom 4.9.2012)

Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts

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