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Steuerrecht
25.09.2014
Steuerrecht
BMF: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Photovoltaik- und KWK-Anlagen; Abschaffung des Eigenverbrauchsbonus nach § 33 Abs. 2 EEG durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012

Das BMF nimmt Stellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen, die von der Abschaffung des Eigenverbrauchsbonus nach § 33 Abs. 2 EEG für dezentral verbrauchten Strom sowie vom Marktintegrationsmodell des § 33 Abs. 1 EEG betroffen sind. Von der Abschaffung des Eigenverbrauchsbonus sind Photovoltaikanlagen betroffen, die seit dem 1.4.2012 in Betrieb genommen worden sind und nicht unter die Übergangsvorschrift nach § 66 Abs. 18a EEG fallen (neue Photovoltaikanlagen). Das Marktintegrationsmodell gilt für Photovoltaikanlagen, die eine installierte Leistung von mehr als 10 kW bis einschließlich 1 000 kW haben, nach dem 31.3.2012 in Betrieb genommen worden sind und nicht unter die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 18 EEG fallen.

BMF, Schreiben vom 19.9.2014 – IV D 2 – S 7124/12/10001-02

 

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