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Steuerrecht
28.06.2012
Steuerrecht
BMF: Umsatzsteuerfreiheit von Heilpraktikern u. a.

Das BMF hat mit Schreiben vom 19.6.2012 – IV D 3 – S 7170/10/10012 – die Abschnitte 4.14.1 und 4.14.4 des UStAE geändert und klargestellt, dass die Steuerbefreiung für Leistungen aus der Tätigkeit von Gesundheitsfachberufen grds. nur in Betracht kommt, wenn sie aufgrund ärztlicher Verordnung bzw. einer Verordnung eines Heilpraktikers oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden. Eine bloße Maßnahme zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens bzw. ein Wellnessprogramm ist keine Heilbehandlung i. S. d. Befreiungsnorm, selbst wenn sie von Angehörigen eines Heilberufs erbracht wird. Im Grenzbereich zwischen möglicher Heilbehandlung und Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens greift § 4 Nr. 14 UStG bei Maßnahmen ein, die aufgrund ärztlicher Indikation nach ärztlicher Verordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erbracht werden.

Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts

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