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Steuerrecht
17.01.2014
Steuerrecht
BMF: Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30.11.2011 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten; Anwendbarkeit der Richtlinie auf den Beitrittsstaat Kroatien

Gestützt auf die Richtlinie 2013/13/EU ist § 43b EStG und Anlage 2 (zu § 43b) auf Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft an eine Muttergesellschaft mit Sitz in Kroatien oder an eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene Betriebsstätte einer Muttergesellschaft des Staates Kroatien, die nach dem 30.6.2013 erfolgen, entsprechend anzuwenden.

BMF, Schreiben vom 12.12.2013 – IV B 3 – S 1316/07/10024

Volltext: siehe Zusatzmaterial unten

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