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Steuerrecht
29.08.2012
Steuerrecht
FG Berlin-Brandenburg: Kein Verlustausgleich bei fehlerhafter Eintragung der Haftungssumme im Handelsregister

Das FG Berlin-Brandenburg hat im Urteil vom 3.4.2012 – 6 K 6036/08 –, rkr., entschieden: Wird eine fehlerhaft zu niedrig eingetragene Haftungssumme im Handelsregister berichtigt, führt das steuerrechtlich nicht zur Rückwirkung und bewirkt auch keine Ausgleichsfähigkeit der Verluste.

Volltext des Urteils: siehe Zusatzmaterial rechts

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