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Steuerrecht
06.12.2013
Steuerrecht
BMF: Anwendung der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) durch Unternehmer des Münz- und Briefmarkenhandels; Übergangsregelung für zum 31.12.2013 vorhandene Warenbestände; Änderung von Abschnitt 25a.1 Absatz 12 UStAE

Die Unternehmer des Münz- und Briefmarkenhandels haben in der Vergangenheit vielfach gemäß § 25a Absatz 8 UStG auf die Anwendung der Differenzbesteuerung verzichtet und auf ihre Umsätze die allgemeinen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes angewendet. Vor dem Hintergrund der Änderungen des Umsatzsteuergesetzes im Bereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Sammlungsstücke (Art. 10 Nummer 5 des Gesetzes vom 26.6.2013, BGBl. I S. 1809) beabsichtigen viele Unternehmer, ab dem 1.1.2014 verstärkt die Differenzbesteuerung anzuwenden. Dieser Übergang ist sowohl hinsichtlich der Frage, welche Gegenstände die Voraussetzungen des § 25a Absatz 1 Nummer 2 UStG erfüllen, als auch hinsichtlich der Ermittlung des Einkaufspreises mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Das BMF-Schreiben sieht die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens vor.

BMF, Schreiben v. 29.11.2013 – IV D 2 – S 7229/10/10001-04

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