R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
05.06.2012
Steuerrecht
BFH: Überprüfung bestandskräftiger unionsrechtswidriger Bescheide

Der BFH hat im Urteil vom 14.2.2012 – VII R 27/ 10 – entschieden: Eine Überprüfung bestandskräftiger, nachträglich als unionsrechtswidrig erkannter Entscheidungen nach dem Ermessen der Verwaltungsbehörde ist nicht auch dann geboten, wenn der betreffende Bescheid wegen vermeintlich geklärter Rechtslage nicht zur Überprüfung des in letzter Instanz entscheidenden nationalen Gerichts gestellt worden ist. Weder § 48 VwVfG noch das Unionsrecht verbieten es der Verwaltungsbehörde, eine nachträgliche Änderung eines solchen Bescheides deshalb abzulehnen, weil der Betroffene diesen habe bestandskräftig werden lassen, ohne die Entscheidung des letztinstanzlich entscheidenden nationalen Gerichts einzuholen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1505-6 unter www.betriebs-berater.de

stats