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Steuerrecht
16.05.2012
Steuerrecht
BFH: Übergang eines Verlustvortrags bei Abspaltung

Der BFH hat im Urteil vom 14.3.2012 – I R 13/11 – entschieden: Bei Abspaltung eines Teilbetriebs kann jedes an der Spaltung beteiligte Unternehmen sowie auch ein Dritter allein oder zusammen mit den beteiligten Unternehmen das Fortführungserfordernis des § 15 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 12 Abs. 3 S. 2 UmwStG 2002 erfüllen (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.5.2009 – I R 94/08, BFHE 225, 131, BStBl. II 2010, 937, BB-Entscheidungsreport Hölzerkopf, BB 2009, 1852). Der Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs setzt aber voraus, dass der verlustverursachende Betriebsteil am Stichtag der Verschmelzung oder Spaltung beim übertragenden Rechtsträger tatsächlich vorhanden ist (Anschluss an Senatsurteil vom 28.10.2009 – I R 4/09, BFHE 228, 21, BStBl. II 2011, 315).

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1378-1 unter www.betriebs-berater.de

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