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Steuerrecht
22.05.2017
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Zwischenschaltung einer teilrechtsfähigen Personengesellschaft schädlich für das Optionsrecht nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG?

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 14.3.2017 – 13 K 3081/15 E - wie folgt entschieden:

1. Nach § 8 Abs. 2 PartGG ist die Haftung für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung – neben der Partnerschaft – auf den jeweiligen Partner beschränkt, der innerhalb der Partnerschaft mit der Auftragsbearbeitung befasst war (sog. Handelnden-Haftung).

2. Dieses Haftungsrisiko rechtfertigt es aber nicht, auch das einer etwaigen Haftung vorgelagerte Vertragsverhältnis dem jeweils haftenden Partner zuzuordnen, mit der Folge, dass die Zwischenschaltung der Partnerschaft für die Bestimmung desjenigen, der die berufliche Tätigkeit im Sinne des § 32d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG ausübt, hinweggedacht werden kann. Eine solche Betrachtungsweise würde vielmehr gerade im Widerspruch zum Rechtscharakter der Partnerschaft als selbstständigem Rechtssubjekt stehen.

3. Die Partnerschaft kann gem. § 7 Abs. 2 PartGG i. V. m. § 124 HGB analog Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. Sie ist ein selbstständiges Rechtssubjekt.

 

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