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Steuerrecht
01.09.2017
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Zur Berücksichtigung der Steuerbegünstigung gem. § 13a Abs. 2 ErbStG

Das FG Münster hat mit Urteil vom 25.10.2016 – 4 K 1380/14 Erb – ECLI:DE:FGD:2016:1025.4K1380.14ERB.00 – wie folgt entschieden:

1. Die Steuerbegünstigungen des § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG können nur dann gewährt werden, wenn das von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erworbene Vermögen durchgehend sowohl beim bisherigen als auch beim neuen Rechtsträger den Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG erfüllt.

2. Nicht begünstigt ist daher der isolierte Erwerb eines Anteils an einer Personen-gesellschaft, wenn der Schenker betriebswesentliches Sonderbetriebsvermögen zurückbehält.

(Leitsätze der Redaktion) 

Volltext unter BBL2017-2070-2

→ Das FG hat die Revision nicht zugelassen.

 

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