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Steuerrecht
13.01.2017
Steuerrecht
BFH: Zum unberechtigten Steuerausweis in einem Gebührenbescheid eines Zweckverbands zur Tierkörperbeseitigung

Der BFH hat mit Urteil vom 21.9.2016 – XI R 4/15 – wie folgt entschieden: Ein nicht unternehmerisch tätiger öffentlichrechtlicher Zweckverband zur Tierkörperbeseitigung weist i. S. des § 14c Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG unberechtigt Umsatzsteuer gesondert aus, wenn er in seinen Gebührenbescheiden über die Tierkörperbeseitigung als Teil der Entsorgungsgebühr ein Nettoentsorgungsentgelt nebst darauf entfallendem Steuerbetrag angibt.

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