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Steuerrecht
23.09.2011
Steuerrecht
BFH: Zum stromsteuerlichen Begriff der Nennleistung

Der BFH hat durch Urteil vom 7.6.2011 – VII R 55/09 – entschieden: Bei der Bestimmung der Nennleistung einer nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG begünstigten Stromerzeugungsanlage ist auf die Generatorenleistung abzustellen; der Eigenverbrauch in Nebenanlagen oder Hilfsanlagen ist nicht abzuziehen. Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Stromsteuerbefreiung für Anlagen mit einer Nennleistung bis zu 2 MW sind die Finanzbehörden weder an die Angaben in einer vom Hersteller der Stromerzeugungsanlage ausgestellten Errichterbestätigung noch an die in einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Zwecke der Zuschlagsgewährung nach dem KWKG in einem Zulassungsbescheid gemachten Angaben gebunden.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2389-5 unter www.betriebs-berater.de

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