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Steuerrecht
21.11.2013
Steuerrecht
FG Rheinland-Pfalz: Zum Abfluss von Betriebsausgaben bei Zahlung mit Kreditkarte

Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 18.3.2013 – 5 K 1875/10 - entschieden: Beim Kreditkartengeschäft wird mit der Unterschrift des Belastungsbelegs die Leistung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG bewirkt. Die wirtschaftliche Verfügungsmacht des Kreditkarteninhabers über die ihm vom Kreditkartenaussteller zur Verfügung gestellten Mittel wird auf das Vertragsunternehmen übertragen, sobald der Kreditkarteninhaber den Belastungsbeleg unterzeichnet. Bei Zahlung mittels Kreditkarte erfolgt somit der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Belastungsbeleg und nicht erst im Zeitpunkt der Belastung des Kontos.
Volltext:BB-ONLINE BBL2013-2902-4 unter www.betriebs-berater.de

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