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Steuerrecht
30.07.2010
Steuerrecht
BMF: Weniger Rabatt auf Stromsteuer

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat die Pläne zur Kürzung von Energiesteuerprivilegien (vgl. dazu BB 2010, 1822) konkretisiert: Das Gesetz soll Missbrauch verhindern, aber auch als Bestandteil des Sparpakets dienen. Der Sockelbetrag, der überschritten werden muss, damit Energiesteuerprivilegien für die Industrie überhaupt greifen, soll um den Faktor zehn erhöht werden. Damit würden die Privilegien für einen Teil der Unternehmen ganz entfallen. Derzeit beträgt der Sockelbetrag 512 Euro, er soll auf 5000 Euro angehoben werden. Der Bundesrechnungshof hatte eine Anhebung auf 2500 Euro empfohlen. Ferner möchte das BMF den sog. Spitzenausgleich kappen, von dem insbesondere energieintensive Betriebe profitierten. Ihr Rabatt auf die Stromsteuer (95%) soll im Jahr 2011 auf 80% und im Jahr 2012 auf 60% reduziert werden. Der Missbrauch bezieht sich auf den sog. „Contracting- Trick“, bei dem Kaufhäuser/Hotels den Betrieb von Heizungs- und Klimaanlagen in eine GmbH outsourcen, die dann als Unternehmen des produzierenden Gewerbes gilt und daher die Energiesteuerprivilegien beanspruchen kann.

(HB vom 28.7.2010, S. 15).

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