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Steuerrecht
30.10.2012
Steuerrecht
Bundesregierung: Weiterhin Verschonung von Betriebsvermögen

Die Bundesregierung bleibt dabei, das „in besonderer Weise dem Gemeinwohl dienende unternehmerische Vermögen, das eine Basis bildet für Wertschöpfung und Beschäftigung sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen, erbschaftsteuerlich zu verschonen". In einer Antwort (BT-Drs. 17/10878) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 17/10648) verweist sie auf Regelungen in acht verschiedenen europäischen Ländern, wo die Erbschaftsteuer ebenfalls unter bestimmten Bedingungen reduziert beziehungsweise erlassen werden kann. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass das Erbschaftsteueraufkommen durch die Verschonungsregelung für unternehmerisches Vermögen ausgehöhlt werde. Weiter heißt es: „Bei einem Wegfall der Verschonung würde die zu entrichtende höhere Erbschaftsteuer dazu führen, dass aus den Betrieben in entsprechend höherem Umfang liquide Mittel für die Steuerzahlung entnommen werden müssen. Diese stünden stattdessen nicht mehr für notwendige Investitionen und zum Erhalt von Arbeitsplätzen zur Verfügung."

(Quelle: hib vom 23.10.2012)

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