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Steuerrecht
30.07.2012
Steuerrecht
BMF: Weitere Schritte zur Bekämpfung internationaler Steuerhinterziehung

Das BMF hat sich In einer PM vom 26.7.2012 zu weiteren Schritten zur Bekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung und insbesondere zur Veröffentlichung des Musterabkommens ber den Informationsaustausch im Verhältnis zu den USA sowie zum US-amerikanischen Quellensteuerabzug geäußert: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA haben am 8.2.2012 in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart, die bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Die fünf Staaten und die USA haben dazu ein Musterabkommen erarbeitet. Hierdurch werden die von den USA mit dem US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) verfolgten Ziele auf eine zwischenstaatliche Grundlage gestellt. Im Gegenzug verpflichtet sich die USA, den Partnerstaaten steuerlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen. Im US-amerikanischen Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (FATCA) ist vorgesehen, dass Finanzinstitute, die nicht in den USA ansässig sind, den USA Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen oder Quellensteuereinbehalte auf Erträge aus US-Anlagen hinnehmen müssen. Die Durchführung des FATCA-Gesetzes soll nun auf eine zwischenstaatliche Grundlage gestellt werden. Das Musterabkommen soll als Grundlage für entsprechende bilaterale Vereinbarungen dienen und hat folgenden Inhalt: Die fünf Staaten verpflichten sich jeweils, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten die Informationen ber für US-Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen. Die USA verpflichten sich im Gegenzug, dem jeweiligen Vertragspartner Informationen über Zins- und Dividendeneinknfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US-Finanzinstituten erhebt. Die USA verpflichten sich, alle Finanzinstitute des jeweiligen Vertragspartners von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuereinbehalte unter FATCA zu vermeiden. Die fünf Staaten und die USA sind zuversichtlich, dass auch andere Staaten diesem Ansatz folgen und so die Kooperation zwischen den Staaten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung verbessert und intensiviert werden kann.
(Quelle: PM BMF vom 26.7.2012)
Text der Gemeinsamen Erklärung: // BB-ONLINE BBL2012-1954-3 unterwww.betriebs-berater.de
Zu FATCA s. auch Beiträge von Hartrott/Heinemann, BB 2012, 271, und Wybitul/Beier, BB 2012, 1200.

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