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Steuerrecht
24.09.2012
Steuerrecht
FG Münster: Wechsel von Soll- zur Istbesteuerung in der USt

Das FG Münster hat im Urteil vom 7.8.2012 – 15 K 4101/09 U – entschieden: Die sog. Sicherheitseinbehalte für eventuelle Baumängel unterliegen der Sollbesteuerung und nicht (isoliert) der Istbesteuerung. Die Voraussetzungen gem. § 20 UStG für eine Istbesteuerung lagen im Streitfall nicht vor: Die Klägerin hatte weder einen Antrag auf (generelle) Istversteuerung gestellt noch lagen ihre Gesamtumsätze unter der in § 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG genannten Grenze von 250 000 Euro, und die Klägerin war ferner auch buchführungspflichtig. Gründe für die Zulassung der Revision i. S. d. § 115 Abs. 2 FGO lagen nach Auffassung des FG nicht vor. Es wurde NZB eingelegt (Az. des BFH: V B 88/12).
(Quelle: Newsletter FG Münster vom 17.9.2012)
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2402-1 unter www.betriebs-berater.de

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