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Steuerrecht
10.08.2012
Steuerrecht
FG Berlin-Brandenburg: Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft

Das FG Berlin-Brandenburg hat durch Urteil vom 10.5.2012 – 5 K 5264/09 – entschieden: Eine Holdinggesellschaft, die selbst kein operatives Geschäft betreibt, sondern administrative Leistungen an ihre Beteiligungsgesellschaften erbringt, ist zum Vorsteuerabzug für Aufwendungen für Kapitalbeschaffungsleistungen, die der Verbesserung der Handelbarkeit ihrer eigenen Anteile dienten, berechtigt. Bei den Kosten handele es sich um sog. Allgemeinkosten, die direkt und unmittelbar mit der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit der Holdinggesellschaft zusammenhängen. Daran ändere auch nichts der Umstand, dass die Aufwendungen für die Kapitalbeschaffungskosten im Verhältnis zu den durch die Beratung der Beteiligungsgesellschaften erzielten Dienstleistungsentgelten relativ hoch waren. Die Finanzverwaltung hat Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht (Az. des BFH: V R 73/12).
(PM FG Berlin-Brandenburg vom 7.8.2012)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2018-3 unter www.betriebs-berater.de

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