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Steuerrecht
07.06.2017
Steuerrecht
BMF: Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) (USt 1 TN); Einführung einer bundeseinheitlichen Bescheinigung

Unternehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind und die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung aus. Daneben stellt das zuständige Finanzamt künftig auf Antrag eine Bescheinigung zum Nachweis der umsatzsteuerlichen Erfassung aus, wenn dieser für Zwecke der umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland benötigt wird. Die Bescheinigungen werden auch für Organgesellschaften mit einem im Inland ansässigen Organträger sowie für Organgesellschaften und Zweigniederlassungen im Inland, die zum Unternehmen eines im Ausland ansässigen Unternehmers gehören, ausgestellt. Für die o. g. Bescheinigungen durch die Finanzämter ist das Vordruckmuster USt 1 TN anzuwenden.

Durch die Anpassung des bestehenden Vordruckmusters USt 1 TN wird eine bundeseinheitliche Bescheinigung für Zwecke der umsatzsteuerlichen Erfassung deutscher Unternehmer im Ausland eingeführt. Da diese Bescheinigung der Vorlage bei ausländischen Behörden dient, wurde der Inhalt zusätzlich in englischer Sprache bereitgestellt.

Das BMF hat Abschn. 18.14 Abs. 7 S. 2 UStAE entsprechend angepasst.

BMF, Schreiben vom 2.6.2017 – III C 3 – S 7359/10/10002

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