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Steuerrecht
21.05.2012
Steuerrecht
BZSt: Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Dies umfasst auch die Außenprüfung. Seit dem 1.5.2012 besteht die Möglichkeit, Versicherungsteuer- sowie Feuerschutzsteueranmeldungen auch auf elektronischem Wege über das BZSt-Online-Portal abzugeben. Weitere Informationen finden Sie hier.
(Quelle: BZSteu, 2.5.2012, unter Aktuelles)

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