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Steuerrecht
27.04.2012
Steuerrecht
Bundesregierung: Vergünstigungen bei Erbschaftsteuer richtig

Die Bundesregierung hat die Bedenken des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium gegen die zum 1.1.2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform zurückgewiesen. In der Antwort (17/9249) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8993) heißt es, mit der Reform seien die Voraussetzungen für einen steuerbegünstigten Unternehmensübergang bei langfristiger Fortführung der Unternehmen unter Sicherung der Arbeitsplätze geschaffen worden. Mit Blick auf die Erhaltung von Unternehmen und Arbeitsplätzen seien die Verschonungen zielführend. Die Bundesregierung „teilt deshalb nicht die Bedenken des Beirats“. Das Gremium hatte unter anderem festgestellt, die weitreichenden erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen beim Unternehmensvermögen seien im Hinblick auf die Beschäftigungseffekte nicht zu rechtfertigen.
(hib 18.4.2012)

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