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Steuerrecht
08.02.2008
Steuerrecht
BFH: Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

Mit Urteil vom 22.11.2007 - III R 54/02 hat der BFH entschieden, dass es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist, dass Ausländer, deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland lediglich geduldet ist, auch nach der Neuregelung der Kindergeldberechtigung (§ 62 Abs. 2 EStG i.d.F. des AuslAnsprG vom 13. Dezember 2006, BGBl I 2006, 1915) keinen Anspruch auf Kindergeld haben (Festhalten am Senatsurteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2007, 1234). Ebenso wenig begegnet es verfassungsrechtlichen Bedenken - so der BFH -, dass die Anspruchsberechtigung von Ausländern mit bestimmten Aufenthaltstiteln (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EStG n.F.) an die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt geknüpft ist. Der BFH schließt sich den im Vorlagebeschluss des FG Köln vom 9.5.2007 - 10 K 1690/07 an das BVerfG geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG ausdrücklich nicht an.

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