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Steuerrecht
14.02.2012
Steuerrecht
FG Niedersachsen: Unzulässige Doppelbelastung aus Grunderwerb- und Umsatzsteuer für Empfänger von Bauerrichtungsleistung

Das Niedersächsische FG hat durch Urteil vom 26.8.2011 - 7 K 192/09, 7 K 193/09 - entschieden: Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG verlange ein Rechtsgeschäft, das den „Anspruch auf Übereignung" begründe. Diese Maßgabe erfülle ein Bauerrichtungsvertrag nicht. Entsprechend sei Bemessungsgrundlage für die GrESt lediglich der Kaufpreis für das unbebaute Grundstück. Das FG folgt damit der Rechtsprechung des BFH, nach der die Verschaffung eines Grundstücks in einem Zustand, den dieses erst künftig durch Bebauung erhalten soll, nicht wie der Erwerb eines bebauten Grundstücks durch einen einheitlichen Erwerbsvertrag erfüllt werden kann (BFH, 10.9.1992 - V R 99/88, BStBl. II 1993, 316, BB 1993, 1073). Im Gegensatz dazu fasst der für GrESt zuständige Senat des BFH regelmäßig die noch auszuführenden Bauleistungen mit Lieferungen von unbebauten Grundstücken zu „einheitlichen Leistungsgegenständen" zusammen (z. B. BFH, 27.10. 1999 - II R 17/99, BStBl. II 2000, 34, BB 1999, 2597). Auf diese Rechtsprechung hatte sich das FA gestützt. Wegen der divergierenden Rechtsprechung innerhalb des BFH hat das FG die Revision zugelassen mit der Anregung, den Großen Senat des

BFH anzurufen. Ein Az. des BFH lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

(PM Niedersächsisches FG vom 7.2.2012)


Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-478-1 unter www.betriebs-berater.de

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