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Steuerrecht
16.07.2010
Steuerrecht
BFH: Unternehmerische Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens – USt

Der BFH hat im Urteil vom 17.3.2010 – XI R 2/08 – entschieden: Übt der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine unternehmerische Tätigkeit aus, ist die Umsatzsteuer aus dieser Tätigkeit nicht bereits deshalb eine Masseverbindlichkeit i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, weil der Schuldner dabei mit Billigung des Insolvenzverwalters u. a. auch Massegegenstände verwendet.
 
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1757-2

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