BFH: Unternehmerische Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens – USt
Der BFH hat im Urteil vom 17.3.2010 – XI R 2/08 – entschieden: Übt der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine unternehmerische Tätigkeit aus, ist die Umsatzsteuer aus dieser Tätigkeit nicht bereits deshalb eine Masseverbindlichkeit i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, weil der Schuldner dabei mit Billigung des Insolvenzverwalters u. a. auch Massegegenstände verwendet.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1757-2