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Steuerrecht
07.08.2014
Steuerrecht
BFH: Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

Der BFH hat mit Urteil vom 29.4.2014 – VIII R 20/12 – entschieden:
1. Ob ein unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Beschaffung und Unterhaltung eines Sportwagens durch einen Freiberufler vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer – ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen – angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen haben würde (Anschluss an BFH-Urteil vom27.2.1985 I R 20/82, BFHE 143, 440, BStBl. II 1985, 458).
2. Ist der Aufwand i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG unangemessen, ist Maßstab für die dem Gericht obliegende Feststellung des angemessenen Teils der Betriebsausgaben die Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmers in derselben Situation des Steuerpflichtigen.

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