BMF: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Sponsorings
Das BMF hat im Schreiben vom 13.11.2012 – IV D 2 – S 7100/08/10007 :003 – zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Sponsorings Stellung genommen und infolge der BFH-Urteile vom 21.4.2005 –V R 11/03, BStBl. II 2007, 63, vom 27.2.2008 – XI R 50/07, BStBl. II 2009, 426, und vom 18.12.2008 – V R 38/06, BStBl. II2009, 749, den Abschn. 1.1. UStAE um folgenden Abs. 23 ergänzt: „(23) 1Weist der Empfänger von Zuwendungen aus einem Sponsoringvertrag auf Plakaten, in Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf seiner Internetseite oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hin, erbringt er insoweit keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustausches. 2Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung zu dessen Internetseiten, erfolgen.“ Den Volltext des Schreibens finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de.