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Steuerrecht
19.10.2011
Steuerrecht
: Umsatzsteuergrenzen von Sachverständigen begrüßt

Im Rahmen der Sacherständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktion eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drs. 17/7020) am 17.10.2011 ist die geplante Anhebung der Umsatzsteuergrenze von Wirtschaftsverbänden (DIHK und HDE) und anderen Sachverständigen begrüßt worden. Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250 000 auf 500 000 Euro war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31.12.2011 auslaufen. Die Koalitionsfraktionen wollen die Befristung aufheben, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde. Die Bedeutung der Umsatzsteuergrenze besteht darin, dass die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldezeitraums entsteht, in dem eine Leistung ausgeführt wurde. Auf die Bezahlung durch den Kunden kommt es nicht an. Unternehmen mit einem Umsatz bis 500 000 Euro können jedoch statt dieser „Soll-Versteuerung" die „Ist-Versteuerung" wählen. Danach entsteht die Steuer erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, indem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat. Die Abführung der Steuer an das Finanzamt hat damit erst dann zu erfolgen, wenn der Kunde die Rechnung des Unternehmens bezahlt hat.


(hib vom 17.10.2011)

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