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Steuerrecht
25.08.2014
Steuerrecht
BFH: Umsatzsteuerfreier Schwimmunterricht

Der BFH hat mit Urteil vom 5.6.2014 – V R 19/13 - wie folgt entschieden: Schwimmunterricht kann als von Privatlehrern erteilter Schulunterricht steuerfrei sein.

--> Das FG hatte – zutreffend – entschieden, dass die Leistungen des Klägers nicht nach nationalem Recht steuerfrei sind. Nach Ansicht des BFH kann der Kläger aber einen Anwendungsvorrang der Richtlinie für von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht (Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL) geltend machen, wozu vom FG noch weitere Feststellungen zu treffen sind. Die Vorschrift erfasse nicht nur Unterricht, der zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf eine Berufstätigkeit vermittelt, sondern schließe auch andere Tätigkeiten ein.

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