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Steuerrecht
12.04.2017
Steuerrecht
BFH: Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen des „Individuellen Services für behinderte Menschen“ durch eine Pflegekraft

Der BFH hat mit Urteil vom 7.12.2016 – XI R 5/15 – wie folgt entschieden:

Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen eines „Individuellen Services für behinderte Menschen“, die eine Pflegekraft auf der Grundlage von § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XI gegenüber einem auf dem Gebiet der Pflege von Menschen tätigen Verein erbringt, sind umsatzsteuerfrei, wenn die Kosten der Leistungen aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Regelung von einem Träger der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit getragen werden.
 

Volltext unter BBL2017-853-2

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