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Steuerrecht
01.08.2011
Steuerrecht
BGH: Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale

Der BGH hat im Urteil vom 6.4.2011 -  IV ZR 232/08  - entschieden: Die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungspauschale unterliegt der Umsatzsteuer gem. § 10 Abs. 1 UStG; es liegt kein durchlaufender Posten i. S. von § 10 Abs. 1 S. 6 UStG vor. Die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer zählt daher zur Vergesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer zu erstatten hat (§§ 1, 5 (1) Buchst. a ARB 2002).

(Quelle: BGH)

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