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Steuerrecht
30.07.2012
Steuerrecht
BMF: Umsatzsteuer -Steuerentstehung bei unrichtigem Steuerausweis


Das BMF hat im Schreiben vom 25.7.2012 - IV D 2 - S 7270/12/10001 - auf das BFH-Urteil vom 8.9.2011 - V R 5/10 - reagiert. Darin hat der BFH entschieden, dass die Steuerschuld aufgrund eines Steuerausweises in der Rechnung nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003 erst mit der Ausgabe der Rechnung entsteht. Das BMF ändert nunmehr den Abschn. 13.6.4 und ergänzt ihn um einen Abschnitt 13.7. UStAE wie folgt: „In den Fällen des unrichtigen Steuerausweises (§ 14c Abs. 1 Satz 1 UStG, Abschnitt 14c.1) entsteht die Steuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG in dem Zeitpunkt, in dem die Steuer für die Lieferung oder sonstige Leistung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a oder Buchstabe b UStG entsteht, spätestens jedoch im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung. Weist der leistende Unternehmer oder der von ihm beauftragte Dritte in einer Rechnung über eine steuerpflichtige Leistung einen höheren Steuerbetrag aus, als der leistende Unternehmer nach dem Gesetz schuldet, entsteht die Steuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 erster Halbsatz UStG in dem Zeitpunkt, in dem die Steuer für die Lieferung oder sonstige Leistung entsteht."


Der Abschnitt verdeutlicht dies anhand zweiter Beispiele. Zur Anwendung dieser Anweisung auf alle offenen Fälle wird Abschn. 14c.1 Abs. 1 um einen entsprechenden Satz 6 ergänzt.

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