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Steuerrecht
04.10.2012
Steuerrecht
EuGH: USt-Befreiung für mit Grundstücksvermietung zusammenhängende Dienstleistungen

Der EuGH hat im Urteil vom 27.9.2012 – C-392/ 11, Field Fisher Waterhouse LLP – zur Auslegung der Richtlinie 2006/112/EG entschieden: Eine Vermietung von Grundstücken und die mit der Vermietung zusammenhängenden Dienstleistungen können hinsichtlich der Mehrwertsteuer eine einheitliche Leistung darstellen. Dabei spricht die dem Vermieter im Mietvertrag eingeräumte Möglichkeit, diesen zu kündigen, falls der Mieter das Dienstleistungsentgelt nicht zahlt, für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2529-2 unter www.betriebs-berater.de

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