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Steuerrecht
21.06.2017
Steuerrecht
EU-Kommission: Transparenzpflicht für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Im Nachgang zu den Enthüllungen der sog. Panama-Papers hat EU-Kommissar Pierre Moskovici am 21.6.2017 einen Gesetzentwurf vorgelegt, aufgrund dessen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in den Kampf um Steuervermeidung und Steuerflucht eingebunden und verpflichtet werden sollen, „potentiell aggressive“ Steuersparmodelle zugunsten ihrer Kunden an die nationale Steuerbehörde zu melden.

Damit folgt die Behörde einer Empfehlung aus dem Aktionsplan derG20-Staaten gegen Gewinnkürzung und -verlagerung (BEPS).

Mit dem Vorstoß soll die Transparenz-Richtlinie ergänzt werden. Danach sollen die Vermittler aller grenzüberschreitenden Steuersparmodelle binnen fünf Tagen den Steuerbehörden jenes Landes melden müssen, in dem ihr Kunde steuerpflichtig ist, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Ob es sich dann um ein legales oder illegales Modell handelt, entscheidet die nationale Steuerbehörde.

Der Gesetzentwurf definiert den Begriff „aggressive Steuerplanung“ nicht, sondern enthält Regelbeispiele, in denen die Pflicht zur Offenlegung besteht; sie sollen ggf. angepasst werden können. Anmeldepflichtig sind in der Regel die Vermittler. Eine Ausnahmeregelung gilt, wenn Rechtsanwälte durch die Offenlegung gegen ihre Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Sie können die Offenlegungspflicht auf ihre Klienten abwälzen – selbst wenn diese nicht in der EU ansässig sind.

(Quelle: PM EU-Kommission vom 21.6.2017)

--> Es steht zu erwarten, dass die Angehörigen der o. a. Berufsgruppen sich gegen die geplante Regelung wehren werden. Derzeit prüft eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern das weitere Vorgehen; die Ergebnisse der Beratungen sollen im Herbst 2017 vorliegen.

 

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