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Steuerrecht
09.10.2012
Steuerrecht
FG Hamburg: Stundung erheblicher Gehaltsansprüche von Gesellschafter-Geschäftsführer ggf. vGA

Das FG Hamburg hat im Urteil vom 28.56.2012 - 2 K 199/10 - entschieden: Längerfristige Stundungen erheblicher Gehaltsansprüche von Gesellschafter-Geschäftsführern ohne zeitliche Befristungen oder Festlegung von Überprüfungszeiträumen nebst Maßstäben stellen verdeckte Gewinnausschüttungen dar. Bei der Prüfung, ob ein Versorgungsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers noch erdient werden kann, ist ein Anspruch auf eine vorgezogene anteilige Altersrente zu berücksichtigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: I B 124/12).

(Newsletter FG Hamburg vom 28.9.2012)

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