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Steuerrecht
28.09.2011
Steuerrecht
Bundestag: Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet

Bundesrat und Bundestag haben am 23.9.2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet. Es beinhaltet u. a. die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 Euro auf 1 000 Euro – rückwirkend ab dem 1.1.2011. Bis 2013 soll jeder Steuerzahler eine vorausgefüllte Steuererklärung im Internet abrufen und dann bearbeiten können. Verbindliche Auskünfte, bei denen es um einen Wert von weniger als 10 000 Euro geht, sind gebührenfrei. Die Pendlerpauschale soll auf Jahresbasis errechnet werden, so dass der Nachweis, wann der Steuerpflichtige mit dem Kfz oder mit Bus/Bahn etc. gefahren ist, nicht mehr Tag für Tag zu führen ist. Weitere Änderungen betreffen die Kinderbetreuungskosten und das Kindergeld. Nicht Gesetz geworden ist das ursprüngliche Vorhaben einer nur zweijährigen Steuererklärung.
(hib vom 23.9.2011)

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