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Steuerrecht
25.03.2015
Steuerrecht
EU Kommission: Steuertransparenz-Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen

Die Europäische Kommission hat am 19.3.2015 die Verhandlungen über ein Abkommen mit der Schweiz zur Steuertransparenz abgeschlossen. Ab 2018 werden die EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz automatisch Kontendaten austauschen. Damit können EU-Bürger nicht mehr länger undeklarierte Einkommen auf Schweizer Konten vor dem Finanzamt verstecken.

Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll, sagte: "Heute gehen wir einen entschiedenen Schritt voran in Richtung totaler Steuertransparenz zwischen der Schweiz und der EU. Ich bin sicher, dass unsere anderen Nachbarn bald folgen werden. Diese Transparenz ist wichtig, damit jeder Staat die Steuern eintreiben kann, die ihm zustehen."

Die Mitgliedstaaten erhalten jährlich Name, Adressen, Steuernummern und Geburtsdaten ihrer Bürger mit Konten in der Schweiz, zusammen mit einer Reihe von Kontendaten. Dies ist im Einklang mit den OECD/G20-Standards für den automatischen Informationsaustausch.

Das Abkommen muss formal noch vom Rat und der Schweizer Regierung angenommen werden. Damit wird noch vor dem Sommer gerechnet.

Die PM vom 19.3.2015 finden Sie hier.

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