R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
08.02.2008
Steuerrecht
: Standpunkt Dipl.-Vw. Klaus D. Hahne, StB, Partner bei ERNST & YOUNG AG, Frankfurt a. M. Vermögensverwaltung – Verletzung von EU-Vorgaben

In seiner Entscheidung vom 11.10.2007 - V R 22/04 - stellt der BFH fest, dass der deutsche Gesetzgeber die Richtlinienvorgaben zum umsatzsteuerlichen Leistungsort bei Vermögensverwaltungsleistungen nicht zutreffend umgesetzt hat. Zugrunde lag der Fall eines inländischen Verwalters, der Leistungen an ausländische Investmentfonds und institutionelle Anleger erbrachte. Die Finanzverwaltung wollte diese Leistungen in Deutschland besteuern, der BFH sah darin jedoch einen Verstoß gegen die MwStSystRL. Bank-, Finanz- und Versicherungsumsätze sind danach grds. am Ort des Leistungsempfängers umsatzsteuerbar; Ausnahmen ergeben sich nur für private Leistungsempfänger in der EU. In der Praxis hilft diese Entscheidung, mögliche Doppelbesteuerungen bei der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung zu vermeiden. Zugleich tun sich aber Besteuerungslücken auf, wenn ausländische Vermögensverwalter im Inland tätig werden. Der Gesetzgeber ist deshalb kurzfristig zum Handeln aufgefordert, um eine wettbewerbsneutrale Besteuerung zu sichern.

stats