R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
02.06.2014
Steuerrecht
BFH: Standby-Wohnung von Piloten – Wohnsitzbegründung

Der BFH hat mit Urteil vom 13.11.2013 – I R 38/13 – wie folgt entschieden: Die Anforderungen an einen Wohnsitz i. S. d. § 8 AO gelten auch für im Inland belegene sog. Standby- Wohnungen, die z. B. von Piloten zusammen mit anderen Berufsangehörigen für die Ausübung ihrer nichtselbständigen Tätigkeit genutzt werden. Zur Begründung eines Wohnsitzes muss es sich um eine Wohnung handeln, die in objektiver Hinsicht dem Steuerpflichtigen jederzeit (wann immer er es wünscht) als Bleibe zur Verfügung steht und zudem in subjektiver Hinsicht von ihm zu einer entsprechenden Nutzung, d. h. für einen jederzeitigen Wohnaufenthalt bestimmt ist. In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthalt nehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz. Hieran fehlt es, wenn, wie im vom BFH entschiedenen Fall nach der unter den Nutzern (Piloten) getroffenen Vereinbarung nur jeweils drei Piloten gleichzeitig in der Wohnung übernachten dürfen, diese Nutzungsbeschränkung durch die Vergabe der zentral deponierten Wohnungsschlüssel gesichert ist und aufgrund von Abreden mit dem Hauptmieter mehr als drei – im Streitfall bis zu neun – Piloten berechtigt sind, die Wohnung zu nutzen.

Kommentare (Kommentieren)

Wir sind stets um Qualität bemüht. Deshalb wird Ihr Beitrag erst nach kurzer Prüfung durch unsere Redaktion sichtbar sein.

Ihre E-Mail-Adresse wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

stats