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Steuerrecht
30.09.2011
Steuerrecht
BFH: Sachbezug durch verbilligte Wohnungsüberlassung

Der BFH hat durch Urteil vom11.5.2011 – VI R 65/ 09 – entschieden: Überlässt ein Arbeitgeber seinen ArbeitnehmernWohnungen undwerden Nebenkosten (z. T.) nicht erhoben, liegt eine verbilligte Überlassung und damit ein Sachbezug nur vor, soweit die tatsächlich erhobeneMiete zusammen mit den tatsächlich abgerechneten Nebenkosten die ortsübliche Miete (Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten) unterschreitet. Dabei ist jeder Mietwert als ortsüblich anzusehen, den der Mietspiegel im Rahmen einer Spanne zwischen mehreren Mietwerten für vergleichbareWohnungen ausweist (BFH-Urteil vom17.8.2005 – IX R 10/ 05, BFHE 211, 151, BStBl. II 2006, 71, BB 2005, 2670). Bei der Prüfung,obeineverbilligteÜberlassung ihren Rechtsgrund im Arbeitsverhältnis hat, kann ein gewichtiges Indiz sein, in welchem Umfang der Arbeitgeber vergleichbare Wohnungen auch an fremde Dritte zu einem niedrigeren als dem üblichen Mietzins vermietet (vgl. R 31 Abs. 6/R 8.1 Abs. 6 LStR). Es kann jedoch nicht typisierend davon ausgegangen werden, dass bei einem unter 10 % liegenden Anteil an fremdvermieteten Wohnungen ein VeranlassungszusammenhangzumArbeitsverhältnis besteht.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2453-3 unter www.betriebs-berater.de

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