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Steuerrecht
03.06.2014
Steuerrecht
BFH: Regelmäßige Arbeitsstätte eines Flugzeugführers

Der BFH hat mit Urteil vom 26.2.2014 – VI R 68/12 – wie folgt entschieden: Ein Verkehrsflugzeugführer, der schwerpunktmäßig in einem Flugzeug tätig ist und das mangels Ortsfestigkeit seinerseits keine regelmäßige Arbeitsstätte ist, kann Aufwendungen für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem Heimatflughafen in tatsächlicher Höhe und nicht nur begrenzt nach Maßgabe einer Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Selbst wenn die Einrichtungen der Fluggesellschaft auf dem Flughafengelände als betriebliche Einrichtung anzusehen wären, genügt es nicht, dass der Verkehrsflugzeugführer diese nachhaltig (gegebenenfalls arbeitstäglich) aufsucht. Entscheidend ist vielmehr, dass er seiner eigentlichen Tätigkeit, dem Führen eines Verkehrsflugzeugs, außerhalb der Einrichtungen der Fluggesellschaft nachgegangen ist.

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