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Steuerrecht
18.01.2013
Steuerrecht
BMF: Parlament macht Weg frei für steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen

Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzesentwurfs zum Abbau der kalten Progression wurde am 17.1.2013 vom Bundestag bestätigt. Stimmt auch der Bundesrat zu, wird ab dem 1.1.2013 rückwirkend der Grundfreibetrag um 126 Euro auf 8 130 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8 354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.

Zudem ist dem Bundestag künftig alle zwei Jahre der Steuerprogressionsbericht vorzulegen.

Die Anhebung des Grundfreibetrages führt zusammen mit der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge zu einer Senkung der Lohnsteuer. Zusammen mit der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge werden insbesondere kleinere und mittlere Einkommen entlastet.

Bei einem Jahresgehalt von 40 800 Euro wird z. B. ein Ehepaar mit zwei Kindern im Jahr 2013 um 198 Euro entlastet.

Das Thema bleibt dauerhaft auf der Agenda.

(Quelle: BMF NL vom 17.1.2013)

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