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Steuerrecht
13.11.2013
Steuerrecht
BFH: Offenbare Unrichtigkeit; Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben

Der BFH hat mit Urteil vom 27.8.2013 - VIII R 9/11 - wie folgt entschieden: Übersieht das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung, dass der Steuerpflichtige in seiner vorgelegten Gewinnermittlung die bei der Umsatzsteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum erklärten und im Umsatzsteuerbescheid erklärungsgemäß berücksichtigten Umsatzsteuerzahlungen nicht als Betriebsausgabe erfasst hat, liegt insoweit eine von Amts wegen zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO vor (Anschluss an BFH-Urteil vom 14.6.2007 IX R 2/07, BFH/NV 2007, 2056).

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2837-1 unter www.betriebs-berater.de

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