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Steuerrecht
09.02.2015
Steuerrecht
BzSt: Nichterreichbarkeit des Dienstsitzes Saarlouis (Umsatzsteuer-Kontrollverfahren) vom 20. bis 23.2.2015 wegen Umzug

Der Dienstsitz Saarlouis des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) zieht in ein neues Dienstgebäude. Daher ist die Servicenummer 0228 406-1222 vom 20. bis 23.2.2015 ganztägig nicht erreichbar.

An diesen Tagen können keine Auskünfte zum Umsatzsteuerkontrollverfahren im Allgemeinen, zur Zusammenfassenden Meldung, zur Bestätigung und zur Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern erteilt werden. Die Online-Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (http://evatr.bffonline.de/eVatR/) und die Online-Vergabe deutscher Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=ustid) sind jedoch auch während des Umzugs möglich.

Die neue Anschrift des Dienstsitzes ab 24.2.2015 lautet: Karl-Ludwig-Balzer Allee 2,
66740 Saarlouis.

Ab dem 24.2.2015 ist der Dienstsitz ausschließlich unter der Servicenummer 0228 406-1222 in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 16:00 Uhr telefonisch erreichbar. Die bisherigen Telefonnummern 0228 406-3802, -3806, -3807, -3808, -3809, -4005 und -4006 werden nach kurzer Übergangszeit abgeschaltet.

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