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Steuerrecht
22.11.2013
Steuerrecht
FG Schleswig-Holstein: Merkmal der Eigenhändigkeit einer Unterschrift, die lediglich als Telekopie übermittelt wird

Das FG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 19.9.2013 – 1 K 166/12 - entschieden: Das Merkmal der Eigenhändigkeit einer Unterschrift ist auch dann erfüllt, wenn die Unterschrift dem Finanzamt nicht im Original vorgelegt, sondern lediglich als (Tele-)Kopie übermittelt wird. Dem steht nicht entgegen, dass dem Steuerpflichtigen bei der Unterschriftsleistung nur Teile der Erklärung körperlich vorgelegen haben, wenn festgestellt werden kann, dass er vor diesem Zeitpunkt Kenntnis vom gesamten Inhalt der Erklärung genommen hat. Revision zugelassen
Volltext:BB-ONLINE BBL2013-2902-3 unter www.betriebs-berater.de

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