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Steuerrecht
14.08.2012
Steuerrecht
EuGH: Mehrwertsteuer - Besteuerung von Reisebüros

Der EuGH hat im Beschluss vom 1.3.2012 - C-220/11, Nejvyšší správní soud (Tschechische Republik), beschlossen: Ein Beförderungsunternehmen, das lediglich die Beförderung von Personen durchführt, indem es an Reisebüros Busbeförderungsleistungen erbringt, und das keine weiteren Dienstleistungen wie die Unterbringung, eine Reiseführer- oder eine Beratungstätigkeit erbringt, tätigt keine Umsätze, die unter die Sonderregelung für Reisebüros nach Art. 306 der RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.06 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem fallen.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2012-2081-1 unter www.betriebs-berater.de

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